Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung und Lizenzierung von easydoo
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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung und Lizenzierung von easydoo
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Definitionen
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Anwendungsbereich/Änderung AGB
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Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
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Vertragslaufzeit, Kündigung und Kündigungsfolgen/Vertragsanpassung
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Leistungen von easydoo/Geistiges Eigentum
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Rechte und Pflichten des Kunden
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Abonnementspreise und Zahlungsbedingungen
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Haftung des Kunden und Schadloshaltung
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Zusicherung und Gewährleistung von easydoo
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Haftung und Haftungsbeschränkung sowie Haftungsumfang von easydoo
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Datenschutz und Datenbearbeitung
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Schlussbestimmungen
2. Definitionen
2.1. Abonnement/Plan
Die verschiedenen Angebotsvarianten gemäss Umschreibung auf der Internetseite von easydoo www.easydoo.com. Es wird zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Abonnements unterschieden.
2.2. Angebot
Die Services gemäss Verfügbarkeit und Umschreibung auf der Internetseite von easydoo easydoo.com.
2.3. Abonnementspreis
Benutzungsgebühr für entgeltliches Abonnement.
2.4. Benutzername
Vom Kunden gewählter Zugangsname.
2.5. easydoo
easydoo AG mit Sitz in Egnach, Schweiz (CHE-356.903.335), bzw. easydoo-Anwendung/ Applikation.
2.6. Kundendaten
Die vom Kunden durch die Nutzung der Services von easydoo erzeugten und/oder erforderlichen Daten.
2.7. Kunde
User/Vertragspartner/Benutzer. Jeder Benutzer (Member, Administrator, Superadministrator, Owner) der Software, der sich bei «easydoo» registriert hat.
2.8. Workspace/Arbeitsfläche
Virtuelle Arbeitsfläche, welche auf der Software «easydoo» von easydoo zur Verfügung gestellt wird.
2.9. Team
Kann aus Membern der Arbeitsfläche gebildet werden, um direkter zu kollaborieren.
3. Ablageordner
Kann von Administrator oder Superadministrator erstellt und für einzelne Members oder ganze Teams freigegeben werden. Jedes Element auf easydoo ist mindestens in einem Ordner abgelegt, auf dem mindestens ein Member Zugang hat.
3.1. Owner/Besitzer
Jeder Kunde, der eine eigene Arbeitsfläche erstellt hat oder in einer Arbeitsfläche zum Besitzer (Owner) ernannt wurde, hat alle Abonnementsrechte und -pflichten, ist immer zugleich Super-Administrator, kann weitere Super-Administratoren ernennen, kann Besitzerrolle einem anderen Member übertragen, kann als Einziger die Arbeitsfläche löschen. Der Owner hat Lizenzierungsrechte, hinterlegt Kreditkartenangaben, etc.
3.2. Super-Administrator
Es kann mehrere Super-Administratoren in einer Arbeitsfläche geben. Einer davon ist immer der Owner. Sie werden vom Owner oder einem anderen Super-Administrator definiert und haben alle Rechte und Pflichten wie der Owner. Er kann den Owner der Arbeitsfläche jedoch nicht an einen anderen SuperAdministrator übertragen und kann die Arbeitsfläche nicht löschen.
3.3. Administrator
Jeder Member der Arbeitsfläche kann von einem Super-Administrator zum Administrator ernannt werden und bekommt zusätzliche Rechte. Er hat Einsicht in die Allgemeinen Einstellungen und kann in die Mitgliederverwaltung einsehen. Er kann weitere Members einladen oder löschen, Teams erstellen und Ordner erstellen, sofern es das Kontingent gemäss Abonnement zulässt
3.4. Member
Wird vom Administrator oder Super-Administrator in die Arbeitsfläche eingeladen. Der Member kann in der Arbeitsfläche mitarbeiten.
3.5. Supervisor
Der Supervisor hat die Verantwortung für das Work Item. Er hat es selbst erstellt oder er wurde von einem Member als Supervisor zugewiesen. Der Supervisor wird über alle Handlungen am Work Item informiert.
3.6. easydoo Elemente
Jedes Element auf easydoo Bspw. Work Item, Sitzung, Dokument, Chat, etc.
3.7. Work Item
Jedes Arbeitselement, welches in einer Arbeitsfläche erstellt wird und eine Handlung erfordert. z.B. Agenda-Punkt, Aufgabe, Entscheidung, etc. Jedes Work Item gehört der Arbeitsfläche, ist in mindestens einem Ordner abgelegt und hat einen Supervisor (s. 2.12).
3.8. File Hosting Links
Externe Dateien, die über einen Link mit Work Items auf easydoo verknüpft werden, damit andere Member über den Link am selben File arbeiten und alle Informationen zur Verfügung haben.
3.9. Custom Branding
Eigenes Logo auf dem Meetingprotokoll.
4. Meeting
Meetings die von der Vorbereitung bis zum vollständigen Protokoll auf easydoo abgebildet werden können.
4.1. Documents/Files
Externe Dateien (Word, PowerPoint, E-Mails, Bilder, Videos, etc.), die ins easydoo hochgeladen werden, um sie mit Work Items zu verlinken und anderen Member zugänglich zu machen.
4.2. Zuweisen
Ein Work Item kann jemandem zugewiesen werden. Der Member, welcher ein Work Item zugewiesen bekommt, ist für die Ausführung zuständig. Zugewiesen wird immer nur an einen Member.
4.3. Conversation/Chat
Auf Dateien, Work Items, etc. in easydoo kann eine Konversation gestartet werden, um direkt im richtigen Kontext mit anderen Members zu kommunizieren.
4.4. Extern/Fremdsysteme/Connector
Möglichkeit externe Systeme an easydoo anzubinden (z.B. CRM-Tools), um Datensätze daraus ins easydoo hochzuladen und mit anderen Elementen auf easydoo zu verlinken. (Dieses Feature ist nicht im Abonnement enthalten)
4.6. Passwort
Individuell gewähltes Passwort/Kennwort zur Authentifizierung.
4.7. Server
Von easydoo genutzte zentrale Datenverarbeitungs- anlage(n).
4.8. Services
Die von easydoo zur Verfügung gestellten Produkte und erbrachten Dienstleistungen gemäss Ziffer 6.1 dieser AGB.
4.9. Software
Software «easydoo» für kollaborative Zusammenarbeit und Aufgabenmanagement.
5. Quota
Für eine Arbeitsfläche zur Verfügung gestellter Speicherplatz, der unter den Members miteinander geteilt wird. Darin eingeschlossen sind auch die Anzahl Arbeitselemente.
5.1. Features (nicht abschliessend)
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Web Applikation
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Chat
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Dokumente
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Meetings
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Kalender (optional mit Synchronisation)
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Dokumentation
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Externe Daten / Connector (Fremdsysteme)
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Kalender und Kalendersynchronisation
3. Anwendungsbereich/Änderung AGB
3.1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf das Vertragsverhältnis zwischen easydoo und dem Kunden sowie allen Nutzern der Services von easydoo. Die AGB betreffen sämtliche Services der easydoo im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung der Software sowie von Speicherplatz zur Nutzung der Services über das Internet durch den Kunden gemäss Umschreibung in Ziffer 6.1 hiernach und auf der Internetseite www.easydoo.com, app.easydoo.com. Bei der Registrierung muss jeder Kunde (Vertragspartner) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung lesen und akzeptieren.
Bei der Registrierung muss jeder Kunde (Vertragspartner) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung lesen und akzeptieren.
3.2. Änderungen AGB/Anwendung bei Bezug neuer Services
easydoo ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern oder anzupassen. easydoo informiert die Kunden angemessen im Voraus vor Inkrafttreten der neuen AGB über die Änderungen. Werden die AGB durch den Kunden nicht akzeptiert, gilt das Abonnement als gekündigt. Damit endet der Vertrag gem. Ziff. 5.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, unterliegen auch zusätzliche künftige Dienstleistungen, die den aktuellen Service erweitern oder verbessern, einschliesslich der Freigabe neuer Tools und Ressourcen, der jeweils aktuellen Fassung der AGB.
3.3. Ausschluss AGB des Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf das Vertragsverhältnis zwischen easydoo und dem Kunden ausdrücklich keine Anwendung.
3.4. Beta-Zugang
Der Kunde kann eingeladen werden, am Prüfen und Testen von vorveröffentlichten Versionen, neuer vorteilhafter Tools und Verbesserungen der Services von easydoo teilzunehmen, die gegenüber dem Kunden als “Alpha”-, “Beta”-, “Preview”-, “Pre-Release”-, “Early-Access”-, oder “Bewertungs”-Produkte oder -Dienstleistungen angegeben werden können (zusammen “Beta-Tests” und die vorveröffentlichte Funktion ist das “Beta-Produkt”). Der Kunde erkennt an und ihm ist bekannt, dass seine Teilnahme an Beta-Tests nicht erforderlich ist und auf eigenes Risiko des Kunden erfolgt und dass Beta-Produkte “wie geliefert” ohne (ausdrückliche oder stillschweigende) Garantien oder Gewährleistung gleich welcher Art zugänglich gemacht werden und jederzeit eingestellt oder geändert werden können.
Beta-Produkte dienen Bewertungs- und Testzwecken und sind nicht grundsätzlich zur Verwendung in der Produktion bestimmt, beinhalten keinen Support, für sie gelten keine Verfügbarkeits- oder Sicherheitsverpflichtungen und sie können weiteren Bedingungen unterliegen. easydoo übernimmt keine Haftung für Beeinträchtigungen oder Schäden, die aus oder in Verbindung mit Beta-Produkten entstehen. Die Beta-Produkte, darunter unter anderem die Beurteilung eines Beta-Produkts durch den Kunden, sind vertrauliche Informationen von easydoo.
4. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
Das Vertragsverhältnis zwischen easydoo und dem Kunden kommt mit der Registrierung und Bestätigung der vorliegenden AGB durch den Kunden gültig zustande. Mit seiner Registrierung erklärt der Kunde den vorliegenden AGB zuzustimmen.
Soweit nicht anders geregelt, entstehen Erfüllungsansprüche des Kunden erst mit vollständiger Bezahlung des vertraglich festgelegten Entgelts.
5. Vertragslaufzeit, Kündigung und Kündigungsfolgen / Vertragsanpassung
5.1. Vertrags-/bzw. Abonnementslaufzeit
Kostenpflichtige Abonnemente werden auf die vom Kunden ausgewählte, Vertragslaufzeit fest abgeschlossen. Nach Ablauf dieser initialen Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um die gleiche Dauer zu den Bedingungen, welche zum Zeitpunkt der Verlängerung gelten. Möchte er den Vertrag nicht verlängern, so hat er diesen spätestens 30 Tage vor Ablauf in den Workspace-Einstellungen zu kündigen.
Bei erstmaligem Vertragsabschluss ist ohne besondere Vereinbarung zwischen den Parteien für die Belastung der Benutzungsgebühr über die Dauer der Vertragsbeziehung eine Kreditkarte zu hinterlegen.
Ist keine Belastung der hinterlegten Kreditkarte möglich oder ist die hinterlegte Kreditkarte ungültig wird der Owner darüber informiert und der Zugang zum Workspace wird gesperrt, bis der Owner über den von easydoo erhaltenen Link eine gültige Kreditkarte hinterlegt hat.
Nach erfolgter Zahlung wird der Zugang wieder freigegeben. Alle Members (inkl. Super-Administratoren und Administratoren) haben erst nach Freigabe der Arbeitsfläche wieder Zugang zu den Daten und können exportieren, bzw. einen Abonnementswechsel unter Einhaltung der Kündigungsfristen veranlassen.
Vorbehaltlich Ziff. 5.2 ist eine vorzeitige Kündigung von kostenpflichtigen Services ausgeschlossen. Die kostenfreien Abonnemente sind jederzeit beidseitig kündbar.
5.2. Ausserordentliche Kündigung und Sperrung
Eine vorzeitige, ausserordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten. Als wichtiger Grund, der easydoo zur fristlosen Auflösung berechtigt, gilt namentlich, aber nicht abschliessend:
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Eröffnung des Konkurses über den Kunden, oder die Konkurseröffnung über den Kunden wurde mangels Aktiven abgelehnt
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Ausbleiben der vereinbarten Entgelte
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Verletzung von Rechtsvorschriften, Urheberrechten, gewerblicher Schutz- oder Namensrechte Dritter durch den Kunden
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Nutzung der von easydoo zur Verfügung gestellten Services zur Förderung von gesetzwidrigen oder vertragswidrigen Sachverhalten durch den Kunden selbst oder der von ihm eingeladenen User das Nichtakzeptieren von abgeänderten AGB durch den Kunden selbst oder der von ihm eingeladenen User
easydoo ist in solchen Fällen zudem berechtigt, sämtliche Datenspeicher des Kunden und allfälliger Mitglieder zu löschen oder den Zugang für einzelne Members oder zur gesamten Arbeitsfläche zu sperren. Das Ansetzen einer allfälligen Nachfrist zur Herstellung des vertragsmässigen Zustandes seitens easydoo bedeutet nicht, dass easydoo auf sein Recht zur fristlosen Kündigung verzichtet.
5.3. Folgen der Beendigung
Eine Beendigung dieses Vertragsverhältnisses gleich aus welchem Grund hat insbesondere die folgenden Auswirkungen:
(1.) Der vom Kunden bereits bezahlte Abonnementspreis verfällt, und ist von easydoo nicht an den Kunden zurückzuerstatten;
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass easydoo bzw. deren Subunternehmer berechtigt und verpflichtet sind, die Kundendaten nach Beendigung des entsprechenden Service, insbesondere Quota, zu löschen.
easydoo gibt im Falle der Beendigung das Konto des Kunden resp. die entsprechende Quota auf dem Online-Speicher innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsbeendigung frei und löscht die darin gespeicherten Daten. Der Kunde ist sich bewusst, dass er für die Datensicherung und die Migration der Kundendaten per Beendigungstag des entsprechenden Service verantwortlich ist. Der Kunde hat keinen
Anspruch darauf, die zur Verwendung der Kundendaten geeignete Software zu erhalten.
Der Kunde allein ist dafür verantwortlich, dass die von ihm hochgeladenen Daten ihm rechtzeitig anderweitig zur Verfügung stehen. easydoo hat keine diesbezüglichen Mitteilungspflichten. Insbesondere ist easydoo nicht verpflichtet, den Kunden vor Vertragsablauf oder Beendigung dieses Vertragsverhältnisses aus anderem Grund darauf hinzuweisen, dass die Daten nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht werden.
Löscht ein Member seinen Account hat dies zur Folge, dass er auch für andere Arbeitsflächen, bei welchen er Member war, nicht mehr zur Verfügung steht. Ist der Member Owner einer Arbeitsfläche, muss er für diese Arbeitsfläche einen anderen Member zum Owner der betreffenden Arbeitsfläche ernennen, bevor er diese verlassen will.
5.4. Folgen einer Vertragsanpassung
Bei einer Vertragsanpassung unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist für entgeltliche Abonnemente gilt folgendes:
Wechselt der Kunde unter Einhaltung der Kündigungsfrist in einen kostengünstigeren Plan (günstigere Abonnementsvariante), wird der Umfang der Member auf die betreffende Anzahl Members des gewählten Plans reduziert werden. Nicht mehr abonnierte Features bleiben zwar in der Arbeitsfläche, sind jedoch nicht mehr nutzbar, bspw. können Files nicht mehr heruntergeladen oder bearbeitet werden.
6. Leistungen von easydoo/Geistiges Eigentum
6.1. Umschreibung der von easydoo erbrachten Services
Die Software ist ein Online-Collaboration-Tool, welches dem Kunden ermöglicht, über eine WebApplikation (app.easydoo.com) oder einer mobilen Anwendung in einer Online Arbeitsfläche zu kollaborieren. Die Services können Informationen, Daten, Texte, Fotos, Videos, Audioclips, geschriebene Beiträge und Kommentare, Software, Skripte, Grafiken, Kalendereinträge und interaktive Funktionen enthalten, die auf oder über das Angebot von easydoo generiert oder bereitgestellt werden. Die Software ermöglicht dem Kunden zudem seine elektronischen Daten online in einem Datenspeicher, der ihm von easydoo zur Verfügung gestellt wird, zu verwalten und allenfalls mit anderen nutzungsberechtigen Members zu teilen. Der Benutzer kann innerhalb von easydoo über eine Chat-Funktion mit anderen Benutzern in der eigenen Arbeitsfläche kommunizieren. easydoo kommuniziert direkt in der Software oder via E-Mail mit dem Kunden. Auch erfolgen Informationen über bspw. neue Aufgaben, in der Applikation. Liest er diese nicht, erhält er eine Benachrichtigung via E-Mail.
easydoo stellt dem Kunden die Services gemäss Angebot für einen definierten Zeitraum, eine bestimmte Anzahl Members und eine Arbeitsfläche mittels eines Browsers und einer Internetverbindung bereit. easydoo übermittelt dem Kunden die Daten für den Zugriff auf den Server. Bei entgeltlichen Abonnements erhält der Kunde den Zugriff auf die zusätzlichen Features nicht vor Zahlung des für den Nutzungszeitraum fälligen Abonnementspreises. Die Nutzung ist auf eine Arbeitsfläche begrenzt. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist dem Kunden nicht erlaubt.
easydoo hält für einen vertraglich definierten Zeitraum auf dem Server Speicherplatz für die Kundendaten bereit. Die Kapazität sowie die Nutzung des Speicherplatzes definieren sich nach dem gewählten Abonnement.
easydoo ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Services Subunternehmer beizuziehen.
easydoo bietet ihren Kunden nach Möglichkeit kostenpflichte Onboardings und Coachings an, welche online gebucht werden können. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Angebote und Preise, welche direkt bei der Buchung via Kreditkarte geleistet werden müssen.
6.2. Geistiges Eigentum
easydoo behält ausschliesslich und umfassend sämtliche Rechte (Urheberrechte, Verwaltungsrechte, Domain-Rechte, Markenrechte, Patentrechte etc.) sowie sämtliches Know-how an ihrer Website, an ihren Services und an der Software «easydoo».
Der Vertragspartner anerkennt damit sämtliche Schutzrechte der easydoo, insbesondere deren Urheberrecht an Programmen oder Software, Software-Dokumentationen, Vorlagen und anderen erstellten Lieferobjekten.
Bei Immaterialgüterrechten Dritter, insbesondere bei Softwarelizenzen von Drittherstellern, anerkennt der Kunde die Nutzungs- und Lizenzbedingungen dieser Dritten; easydoo stellt dem Kunden die betreffenden Nutzungs- und Lizenzbedingungen auf Anfrage zur Verfügung.
7. Rechte und Pflichten des Kunden
7.1. Registrierung, Benutzername und Passwort
Im Rahmen der Registrierung wählt der Kunde Benutzername und Passwort. Die Registrierung ist nur volljährigen und voll handlungsfähigen Kunden erlaubt. Die Anmeldung erfolgt mit den bei der Registrierung erstellten Zugangsdaten (Benutzername/Passwort) oder über eine vom Kunden gewählte Drittplattform bzw. Identity Provider. Die Anmeldung mittels Zugangsdaten ist der Anmeldung über einen Identity Provider gleichgestellt.
Der Kunde ist verpflichtet
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bei der Registrierung wahrheitsgetreu, genaue, aktuelle und vollständige Informationen über sich anzugeben, so wie er vom Registrierungsformular von easydoo aufgefordert wird; und
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die Registrierungsdaten zu pflegen und umgehend zu aktualisieren und sie jederzeit genau, aktuell und vollständig zu halten.
easydoo übernimmt keine Verpflichtung zur Überprüfung solcher Informationen.
7.2. Zugriff
Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen, um einen unberechtigten Zugang zu den Services von easydoo zu verhindern, insbesondere um die Services vor unberechtigter Nutzung zu schützen. Der Kunde ist verpflichtet, Benutzerkennungen und Passwörter geheim zu halten und gegenüber unberechtigten Dritten zu schützen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass easydoo keinen Zugang zum festgelegten Passwort des Kunden hat. Bei Verlust des Passwortes teilt easydoo dem Kunden ein temporäres Passwort zu.
easydoo trifft Vorkehrungen, um ihre Anwendung vor unberechtigten Eingriffen Dritter zu schützen. Ein absoluter Schutz besteht jedoch nicht. easydoo kann für Folgen unerlaubter Eingriffe nicht haftbar gemacht werden. easydoo ist nicht verpflichtet, die Identitätsangaben von Benutzern zu prüfen. Ebenso wenig ist easydoo verpflichtet, irgendwelche Kopierschutzmassnahmen zu treffen. easydoo darf jeden Zugang mit den richtigen Zugangsdaten (Benutzername/Passwort) als berechtigten Zugang betrachten.
7.3. Erlaubte Nutzung/Softwareüberlassung
easydoo räumt dem Kunden mit Abschluss des Vertrages, bzw. bei Nutzung von kostenpflichtigen Services, nach erfolgter Zahlung des betreffenden Abonnementspreises, ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und befristetes Recht zur Installation und Nutzung der Software nach Massgabe dieser AGB ein. Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt dieses Nutzungsrecht ohne Weiteres.
Der Kunde ist berechtigt, die Software gemäss dem gewählten Abonnement für eine bestimmte Anzahl Members und eine Arbeitsfläche zu nutzen, siehe Ziff. 8.2. Der Kunde ist berechtigt die von ihm hochgeladenen Kundendaten während der Abonnementsdauer zu sichten, zu verändern oder zu löschen.
Die Höhe der Benutzungsgebühr für die kostenpflichtige Abonnemente und die Abonnement-Varianten werden auf der Website von easydoo («easydoo.com») aufgeführt. Relevant sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses resp. der Vertragsverlängerung auf der Website von easydoo publizierten Abonnemente und Preise.
Die entsprechenden Angaben auf der Website von easydoo sind integrierte Bestandteile dieses Vertragsverhältnisses.
7.4. Pflichten des Kunden/Unerlaubte Nutzung
Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung der Services von easydoo sowohl das Recht der Schweiz als auch jenes seines Wohnsitz- resp. Aufenthaltsstaats und der von ihm eingeladenen User einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere dazu, nur solche Daten heraufzuladen, für die er die dazu erforderlichen Rechte hat und die nicht gegen das Schweizer Recht oder anderes anwendbares Recht verstossen oder die Rechte (insbesondere aber nicht abschliessend etwa Persönlichkeits- und Urheberrechte) von Dritten oder easydoo verletzen.
Der Kunde stellt weiter sicher, dass die Services von easydoo nur zu rechtmässigen Zwecken und nicht in missbräuchlicher Weise genutzt werden. Insbesondere ist es dem Kunden verboten, rechts- oder sittenwidrigen Inhalte und/oder solche Inhalte, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstössig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von easydoo schädigen können, auf den Server hochzuladen oder auf solche Inhalte hinzuweisen. Der Kunde erklärt weiter, zu keinem Zeitpunkt vertrags- oder gesetzeswidrige, gewaltverherrlichende oder pornografischen Inhalte heraufzuladen.
Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, dafür besorgt zu sein, dass die Daten in seiner Arbeitsfläche keine Schadprogramme enthalten, welche easydoo, andere Kunden oder Dritte schädigen oder schädigen könnten. Der Kunde prüft vor Nutzung der Services seine Daten auf Viren und setzt dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme ein.
Stellt der Kunde rechtswidrige Inhalte oder andere Missbräuche der Services fest, so informiert er unverzüglich easydoo.
Eine über Ziffer 7.3 hinausgehende Nutzung ist dem Kunden nicht erlaubt. Insbesondere zu den folgenden Handlungen ist der Kunde nicht berechtigt:
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Veränderung, Anpassung, Übersetzung, Bearbeitung, Arrangement oder sonstige Umarbeitung der Software «easydoo» sowie die Vervielfältigung der dadurch erzielten Ergebnisse. Davon ausgenommen sind Handlungen, die der bestimmungsgemässen Benutzung der Software entsprechen, einschliesslich Fehlerberichtigung durch den zur Verwendung des Programms Berechtigten erforderlich sind, sowie Fälle, in denen der Kunde von easydoo innerhalb angemessener Frist beauftragt wird Hindernisse für die bestimmungsgemässe Benutzung zu beseitigen;
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Disassemblieren, Dekompilieren, Reverse-Engineering oder Anwendung eines anderen Verfahrens zur Erlangung des Quellcodes, soweit diese Handlungen nicht zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen erforderlich sind und easydoo die hierfür notwendigen Informationen nicht innerhalb einer angemessenen Frist zugänglich gemacht hat;
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Entfernung oder Änderung von Marken, Urheber- oder anderen Schutzrechtsvermerken von der Software;
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Verleihung, Vermietung, Verleasen oder sonstige zeitweise Überlassung der Software an unberechtigte Dritte.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass easydoo bei Missbrauch der Services berechtigt ist, sämtliche Verträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
7.5. Löschung des Accounts/Verlassen einer Arbeitsfläche
Jedes Mitglied kann eine Arbeitsfläche verlassen, unabhängig seiner Rolle. Ist der Member jedoch Besitzer, muss es den Besitz der Arbeitsfläche zuerst einem anderen Super-Administrator übertragen.
Möchte er seinen Account löschen, kann er dies, nachdem er seine Rolle entsprechend übertragen hat, in den Einstellungen veranlassen. Die Daten aus der Arbeitsfläche gehören der jeweiligen Arbeitsfläche. Diese werden beim Löschen eines Kunden-Accounts, bzw. beim Entfernen eines Members nicht gelöscht.
Möchte ein Kunde seinen Account löschen, obwohl er noch Besitzer einer Arbeitsfläche ist, muss er entweder die Arbeitsfläche auf einen neuen Besitzer übertragen oder er muss zuerst die Arbeitsfläche löschen und kann erst dann, in einem zweiten Schritt, seinen Account löschen.
Löscht er die gesamte Arbeitsfläche, löscht er die gesamten Inhalte, Daten, Dokumente, etc. Die Members dieser Arbeitsfläche haben keinen Zugriff mehr auf die gelöschte Arbeitsfläche.
Jeder Supervisor des Work Items hat vor Verlassen einer Arbeitsfläche die Möglichkeit, seine Work Items einem anderen Member zu übertragen.
Des Weiteren gelten die Bestimmungen aus Absatz 5.3 Folgen der Beendigung.
8. Abonnementspreise und Zahlungsbedingungen
8.1. Fälligkeit des Abonnementspreises/Verzug
Der Abonnementspreis wird bei Abschluss des kostenpflichtigen Abonnements im Konto des Kunden fällig und ist vom Kunden für die initiale Vertragslaufzeit sofort zu bezahlen. Sofern zwischen den Parteien nicht explizit etwas anderes vereinbart worden ist, hat der Kunde über die Dauer der Vertragsbeziehung eine Kreditkarte zu hinterlegen.
Der Abonnementspreis für die weitere Dauer der Nutzung wird jeweils im Voraus gemäss Abonnementsvariante belastet.
Die Benutzungsgebühr ist selbst dann geschuldet, wenn die Leistungen der easydoo nicht genutzt werden.
Bei Widerruf der Transaktion des Kunden gegenüber Kreditkartenherausgeber oder nach Ablauf einer allfälligen Zahlungsfrist bei Rechnungstellung kommt der Kunde ohne weitere Mahnung von easydoo in Verzug. Ist eine rechtzeitige Belastung der Abonnementsgebühr nicht möglich, wird der Zugang zur Arbeitsfläche gesperrt.
8.2. Höhe des Abonnementspreises
Die Höhe des Abonnementspreises für die kostenpflichtige Abonnemente und die AbonnementVarianten werden auf der Website von easydoo «easydoo.com» aufgeführt. Relevant sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses resp. der Vertragsverlängerung auf der Website von easydoo publizierten Abonnemente und Preise.
Die entsprechenden Angaben auf der Website von easydoo sind integrierte Bestandteile dieses Vertragsverhältnisses.
9. Haftung des Kunden und Schadloshaltung
9.1. Übermittelte Inhalte und Kundendaten
easydoo übernimmt keine Überprüfung der von den Kunden übermittelten Inhalte und Daten auf deren Rechtmässigkeit. Der Kunde ist für die von ihm heraufgeladenen Daten allein verantwortlich. easydoo lehnt dementsprechend jegliche Verantwortung für den Inhalt der heraufgeladenen Daten ab.
9.2. Übergabe der Services und Internetverbindung
Die Übergabe der Services erfolgt am Router Ausgang des Rechenzentrums, in dem sich der Server von easydoo befindet. Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard- und Software (z.B. PC, Netzanschluss, Browser) ist der Kunde verantwortlich.
9.3. Schadloshaltung
Der Kunde verpflichtet sich hiermit, easydoo vollumfänglich gegen jegliche Haftung für Schäden, Ansprüche (insbesondere auch Drittansprüche), Forderungen und Kosten sowie angemessene Anwaltsgebühren, die aufgrund der Nutzung der Services durch ihn selbst und/oder von ihm eingeladener Benutzer gegenüber easydoo geltend gemacht werden. easydoo steht es frei, entsprechende Verfahren selbst zu führen oder den Kunden zum sofortigen Eintritt und zur Übernahme von Verfahren und Streitigkeiten unter gleichzeitiger vollständiger Schadloshaltung von easydoo aufzufordern.
easydoo steht es darüber hinaus frei, den für den hochgeladenen Inhalt verantwortliche Member (siehe auch Ziffer Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.), bzw. den Supervisor des entsprechenden Work Item zu belangen.
Verantwortlich für den Inhalt und die Aktivitäten sind der Supervisor d es entsprechenden Work Items, bzw. der Benutzer, der den Inhalt hochgeladen hat (nachfolgend „verantwortlicher Member“ genannt). Der verantwortliche Member hat umgehend zu veranlassen, dass die Rechtsverletzung beseitigt wird. Mehrere verantwortliche Members sind gegenüber easydoo haftbar und haben easydoo vollumfänglich je einzeln schadlos zu halten für jegliche Schäden, Ansprüche, Forderungen, Kosten und angemessene Anwaltsgebühren, die mit den vom verantwortlichen Member heraufgeladenen Daten zusammenhängen oder easydoo erleidet, weil der verantwortliche Member diese AGB oder das anwendbare Recht verletzt.
10. Zusicherung und Gewährleistung von easydoo
10.1. Grundsatz
Dem Kunden ist bekannt, dass Software unter Berücksichtigung der vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und im Hinblick auf ihre Komplexität unter Umständen nicht fehlerfrei ausgeliefert oder installiert werden kann. easydoo garantiert nicht, dass die Software auf allen Browsern fehlerfrei verfügbar ist. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann eine völlige Fehlerfreiheit von Software generell nicht garantiert werden. easydoo steht gegenüber dem Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung der vereinbarten Leistungen ein.
Eine Gewährleistungspflicht von easydoo besteht nur dann, wenn Abweichungen von veröffentlichten bzw. vertraglich vereinbarten Spezifikationen festgestellt werden, wobei diese Abweichungen (z.B. im Fall von Software Funktionen) wiederholbar sein müssen und zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Funktionalität führen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er bei der Nutzung der Software und weiterer Services eventuell Inhalten ausgesetzt ist, die er als beleidigend, verletzend oder anderweitig unangenehm ansieht. Der Kunde verzichtet gegenüber easydoo auf jeden Anspruch, der auf dem Inhalt, der durch die Nutzung der Dienste gespeicherten oder verbreiteten Daten beruht.
10.2. Ausschluss der Gewährleistung
Die Gewährleistungs-Pflicht für easydoo entfällt generell bei allen Arten von Eingriffen durch den Kunden in den Quellcode, in Applikations-Scripts, in Datentabellen und deren Inhalte, sowie bei unerlaubten Änderungen von Einrichtungen und Parametrisierungen der Applikation.
easydoo kann keine Gewährleistung dafür übernehmen, dass die easydoo Software dauernd, ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen eingesetzt werden kann, noch, dass die Korrektur eines Programmfehlers das Auftreten anderer Programmfehler ausschliesst.
Für Drittprodukte, d.h. sämtliche Hardware, sowie auch Dritt-Software, die von easydoo separat oder in ihre eigenen Leistungen bzw. Services integriert wird, richtet sich die Gewährleistung ausschliesslich nach den von den jeweiligen Herstellern/Lieferanten bzw. Lizenzgebern gewährten Bestimmungen. Dies gilt für den Leistungsumfang, die Garantiedauer, die Voraussetzungen der Geltendmachung der Garantie und alle anderen Rechte des Kunden. Gegenüber easydoo bestehen die Gewährleistungsrechte für Drittprodukte ausschliesslich darin, dass easydoo diese gegenüber dem Hersteller, Lieferanten bzw. Lizenzgeber im Namen des Kunden einfordert. Kommen Hersteller, Lieferant, Lizenzpartner der Gewährleistungspflicht nicht freiwillig nach, so tritt
easydoo die Gewährleistungsrechte zur rechtlichen Durchsetzung an den Kunden ab.
easydoo übernimmt zudem keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Genauigkeit oder Aktualität der Texte, Grafiken, Links oder anderer Informationen auf der Website und/oder in den Services. easydoo behält sich das Recht vor, die Inhalte der Website und/oder der Services jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen.
easydoo gewährleistet nicht, dass die Services jederzeit fehlerfrei abrufbar sind oder dass ein bestimmter Verfügbarkeitsgrad vorliegt. easydoo garantiert weiter nicht, dass sämtliche Datentypen in Zukunft mit der dannzumal verfügbaren Hard- und Software wiedergegeben werden können.
10.3. Nachbesserung
Im Falle einer Gewährleistung ist easydoo zur (mehrfachen) Nachbesserung berechtigt.
Kann ein Mangel nicht beseitigt werden, hat der Kunde Anrecht auf eine Preisminderung im Verhältnis des Minderwertes verglichen mit dem vereinbarten Lieferobjekt.
10.4. Rügefrist
Der Kunde verpflichtet sich, einen Fehler der Software oder eine Abweichung der vertraglich vereinbarten Leistungen umgehend nach Entdeckung bzw. Inbetriebnahme zu melden. Die Meldung hat umgehend, mit detailliertem Beschrieb des Fehlers und schriftlich per mail an info@easydoo.com oder via easydoo.userecho.com zu erfolgen. Unterlässt der Kunde diese umgehende Meldung erklärt er sich mit der Abweichung, dem Fehler einverstanden.
11. Haftung und Haftungsbeschränkung sowie Haftungsumfang von easydoo
11.1. Haftung und Haftungsbeschränkung
easydoo haftet nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grobfahrlässigem Verhalten. Ansonsten ist die Haftung im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.
Jede weitere Haftung von easydoo ist ausgeschlossen, insbesondere die Haftung:
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Für indirekte Schäden
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Für Folgeschäden aus Arbeiten von easydoo oder ihrer Produkte
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Für entgangenen Gewinn oder Beschaffungskosten für Ersatzgüter oder -dienste
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Bei Lieferverzug aufgrund von Sachverhalten, die ausserhalb des Einflussbereiches von easydoo liegen wie: Gründe des Vertragspartners, Naturereignisse, Krankheiten und Unfälle massgeblicher Mitarbeiter, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung von Dritten, behördliche Massnahmen
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Schäden aller Art, die sich auf ein Verschulden des Vertragspartners zurückführen lassen wie
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fehlerhafte Software-Bedienung
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Abänderung von gelieferten Software-Funktionen
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Lieferung von falschen oder unvollständigen Informationen und Unterlagen durch den Kunden
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Für das Verhalten von durch easydoo beigezogenen Hilfspersonen
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Für durch Computerviren, Störung und/oder Unterbruch der Internetverbindung oder durch Denial-of-Service Attacken verursachte Unterbrechungen oder Schäden
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Für jeglichen unberechtigten Zugriff auf Ihre Daten oder sonstigen Inhalte, jegliche Veränderung, Löschung, Zerstörung, Beschädigung oder Verlust Ihrer Daten oder sonstigen Inhalten oder dem Versäumnis Ihre Daten oder sonstigen Inhalte zu speichern.
11.2. Haftungsumfang
Soweit eine Haftung von easydoo besteht, ist sie in allen Fällen betragsmässig auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens aber auf den Vertragswert im betreffenden Kalenderjahr beschränkt.
12. Datenschutz und Datenbearbeitung
12.1. Geltung Datenschutzbestimmung
Alle Parteien verpflichten sich, sämtliche anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Wir verweisen an dieser Stelle auf die Datenschutzerklärung von easydoo.
Der Kunde kann die aktuelle Version der Datenschutzbestimmungen auf der Website der easydoo easydoo.com einsehen.
easydoo ist berechtigt den Vertragspartner als Kunden der easydoo sowie die Art der Zusammenarbeit öffentlich zu machen und in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen.
12.2. Beizug von Subunternehmer/Ergänzende Regelung Datenschutz und Datenexport
easydoo steht es frei, für die Erbringung der Services insbesondere auch für den Service «Quota» Subunternehmer beizuziehen.
Bei Beizug eines Subunternehmers steht easydoo dem Kunden weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Parteien sind sich einig, dass etwaige personenbezogene Daten des Kunden oder Daten seiner Vertragspartner (zusammen «Kundendaten»), die im Rahmen der Nutzung der Services durch den Kunden der easydoo bzw. deren Subunternehmer übermittelt werden, von easydoo bzw. deren Subunternehmer ausschliesslich als Auftragsdatenverarbeiter erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Der Kunde bleibt im Verhältnis zu easydoo alleinige verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts und er ist für die Rechtmässigkeit der Erhebung, Bearbeitung und Nutzung der Kundendaten gemäss den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Der Kunde hat damit sicherzustellen, dass er zur Beauftragung der easydoo und der in diesem Zusammenhang erfolgten Übermittlung der Kundendaten an easydoo berechtigt ist.
Die Parteien sind sich weiter einig, dass easydoo berechtigt ist, die ihr im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung bereitgestellten Daten für interne eigene Zwecke, insbesondere für statistische Auswertungen und zum Zwecke der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der bereitgestellten Services, zu verwenden, soweit dies üblicherweise der Vertragserfüllung dient. Der Kunde wird etwaige hierzu erforderliche Massnahmen und Schritte ergreifen, einschliesslich einer angemessenen Information und Einholung der Zustimmung seiner Vertragspartner.
easydoo unterstützt den Kunden in Bezug auf die ihm obliegenden Pflichten unter dem anwendbaren Datenschutzrecht, beispielsweise Art. 19 bis Art. 24 DSG bzw. entsprechende Bestimmungen der DSGVO (Art. 32 bis 36 DSGVO). easydoo informiert den Kunden unverzüglich über eine Datenschutzverletzung im Verantwortungsbereich der easydoo. easydoo ist berechtigt, dem Kunden aufgrund der Erbringung von Leistungen die hieraus entstehende Kosten und Auslagen in Rechnung zu stellen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass easydoo bzw. deren Subunternehmer berichtigt und verpflichtet sind, die Kundendaten nach Beendigung des Vertrages oder bei Kündigung des betreffenden Abonnements zu löschen (vgl. dazu Ziffer 5.3). Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei easydoo entstehende Aufwände direkt dem Kunden weitervergütet werden und aufgewendete Stunden mit dem aktuell gültigen Satz von CHF 280.00 (zuzüglich allf. MwSt.) dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Verrechnungsverbot
Das Recht zur Zurückhaltung von Zahlungen durch den Kunden oder die Verrechnung mit nicht von easydoo anerkannten Gegenforderungen des Kunden wird ausgeschlossen.
13.2. Schriftlichkeit
Schriftlichkeit im Sinne dieses Vertragsverhältnisses bei Mitteilungen liegt auch im Falle von E-Mails oder einer Mitteilung auf dem Konto des Kunden vor.
13.3. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen des Vertragsverhältnisses nichtig oder unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Teile dieses Vertragsverhältnisses davon nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13.4. Ausschlaggebende Version
Bei Widersprüchen oder Auslegungsfragen zwischen der deutschen und der englischen Version dieser AGB ist die deutsche Version massgebend.
13.5. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der easydoo unterliegt materiellem schweizerischem Recht; unter Ausschluss der Kollisionsnormen und von internationalen Abkommen.
Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Leistungserbringung von easydoo gegenüber dem Kunden entstehen, wird als zuständiges Gericht das Gericht am Sitz der easydoo vereinbart (aktuell: Egnach TG). easydoo darf das zuständige Gericht am Sitz des Kunden anrufen; zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
© easydoo AG, Version 001.5 / August 2023
easydoo AG
Moosholzzelg 9
CH-9322 Egnach